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Häufig gestellte Fragen — Arbeitgeber

Finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Einstellung und Verwaltung von Saisonarbeitnehmern.

Ja. Für Nicht-EU-Staatsangehörige erfolgt die Anwerbung in der Regel über spezifische Vermittlungsabsprachen zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Arbeitsministerium des Partnerlandes (Thailand/Vietnam).

Der gesetzliche bundesweite Mindestlohn gilt für alle Saisonkräfte. Akkordlöhne sind nur zulässig, wenn der daraus resultierende tatsächliche Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn erreicht oder überschreitet.

Die kurzfristige Beschäftigung ist in der Regel auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Dies ist die zeitliche Grenze, um die Befreiung von der deutschen Sozialversicherung aufrechtzuerhalten.

Der gesamte Prozess von der Rekrutierung bis zur Einreise dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Die Bearbeitungszeit bei den deutschen Behörden (Bundesagentur für Arbeit und Botschaft) liegt normalerweise bei 8 bis 12 Wochen, nachdem der Antrag vollständig eingereicht wurde. Da Termine bei VFS Global in Thailand oder Vietnam oft im Voraus gebucht werden müssen, empfehlen wir dringend, das Verfahren mindestens 4 Monate vor dem geplanten Arbeitseinsatz einzuleiten, um Verzögerungen bei der Ernte zu vermeiden.