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Häufig gestellte Fragen — Arbeitnehmer

Finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Bewerbungsprozess für Saisonarbeit.

Die Arbeitsmonate hängen von der Ernte und dem jeweiligen Land ab. In Norwegen dauert die Hauptsaison für Beeren und Gemüse meist von Mai bis Oktober. In Deutschland konzentriert sich die kurzfristige Saisonarbeit (90 Tage) oft auf Spargel im April/Mai oder Sommerbeeren von Juni bis August. Sie werden einem Vertrag zugewiesen, der in diese Zeitfenster passt.

Die Dauer einer Beschäftigung hängt von den Visabestimmungen des Landes und der jeweiligen Erntesaison ab. In Norwegen erlaubt eine Arbeitserlaubnis für Saisonarbeit eine Beschäftigung von bis zu 6 Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. In Deutschland sind die meisten Saisonverträge für kurzfristige Beschäftigungen ausgelegt, die auf maximal 90 Tage (ca. 3 Monate) innerhalb von 180 Tagen begrenzt sind.

In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde (brutto). Dies gilt auch für Akkordarbeit. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos direkt auf Ihr Bankkonto, in der Regel monatlich. Sie benötigen ein deutsches oder europäisches Bankkonto. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht zulässig, um Transparenz und die Einhaltung der Sozialversicherungsgesetze zu gewährleisten.

Ihr Lohn wird elektronisch per Banküberweisung ausgezahlt. Aus Gründen der Transparenz und Sicherheit sind Barzahlungen in der Regel nicht vorgesehen. In Deutschland muss der Lohn auf ein Euro-Bankkonto überwiesen werden. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie bei Bedarf bei der Eröffnung eines Basiskontos. Das deutsche Gesetz garantiert, dass Ihr Lohn (einschließlich Akkordboni) im Monatsdurchschnitt niemals unter den Mindestlohn von 13,90 € fällt.

Ja, absolut. In Deutschland ist die Gleichstellung der Geschlechter gesetzlich verankert. Seit Juni 2026 gelten zudem noch strengere EU-Richtlinien zur Lohntransparenz, die sicherstellen, dass Männer und Frauen für die gleiche Arbeit exakt dasselbe verdienen. Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland heißen Bewerber aller Geschlechter willkommen; entscheidend sind Ihre Einsatzbereitschaft und Ihre körperliche Eignung für die jeweilige Aufgabe.

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, also etwa 160–170 Stunden pro Monat. Während der Haupterntezeit kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Tag erhöht werden, sofern der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Da Sie in Deutschland oft nur 90 Tage arbeiten, wird die Zeit intensiv genutzt. Überstunden müssen gemäß dem Mindestlohngesetz (13,90 €/Std. ab 2026) genau dokumentiert und vergütet werden.

In der Regel ja. Deutsche Landwirte dürfen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Bruttolohn abziehen, sofern dies im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart wurde. Für 2026 gibt es gesetzliche Höchstbeträge für diese Sachbezüge, um sicherzustellen, dass Ihnen genug Nettolohn zum Leben bleibt. Die Unterkunft muss von "mittlerer Art und Güte" sein. Gemäß unserem Ethical Pledge ist es dem Arbeitgeber untersagt, mit der Vermietung der Unterkunft an Sie einen Gewinn zu erzielen.

Ja, Sie sind umfassend abgesichert. In Deutschland unterliegen Sie in der Regel der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei kurzfristigen Beschäftigungen (bis zu 90 Tage) schließt Ihr Arbeitgeber eine spezielle Erntehelfer-Versicherung für Sie ab. Diese übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Unfällen. Der Versicherungsschutz ist für Sie gesetzlich garantiert.

Ja, Sie haben jederzeit Zugang zu jemandem, der Ihre Muttersprache spricht. In Indonesien, Thailand und Vietnam: Unsere lokalen Teams in Bangkok, Hanoi und Medan bestehen aus Muttersprachlern, die Ihre Schulungen, Vertragserklärungen und Visa-Interviews übernehmen. Im Ausland: Über unsere Plattform bieten wir Ihnen rund um die Uhr eine digitale Hotline, über die Sie sich mit einem Support-Mitarbeiter auf Indonesisch, Thailändisch oder Vietnamesisch austauschen können. Sie sind nie allein: Bei Problemen mit Ihrer Unterkunft, Ihrem Gehalt oder Ihrer Gesundheit können Sie diese sofort über die App in Ihrer Sprache melden.

Nein, für die saisonale Beschäftigung in der Landwirtschaft sind keine Deutschkenntnisse gesetzlich vorgeschrieben. Die Verständigung auf den Betrieben erfolgt meist auf Englisch oder über zweisprachige Vorarbeiter. Da die Arbeit oft in internationalen Teams stattfindet, ist ein grundlegendes Verständnis von Englisch hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich für die Erteilung des Visums.

In den meisten Fällen reisen Sie mit einer Gruppe anderer Arbeiter aus Ihrem Heimatland, die demselben Landwirtschaftsbetrieb oder derselben Region zugeteilt sind. Gruppenflug & Transit: Wir organisieren in der Regel Gruppenflüge ab Bangkok, Hanoi und Jakarta. So haben Sie während des langen Fluges und des Transits an europäischen Flughäfen die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen. Flughafentransfer: Nach Ihrer Ankunft in Oslo (Norwegen) oder Berlin/Frankfurt (Deutschland) werden Sie von Ihrem Arbeitgeber oder einem Mitarbeiter unserer Agentur am Flughafen abgeholt und direkt zum Landwirtschaftsbetrieb gebracht. Teamarbeit: Auf dem Landwirtschaftsbetrieb arbeiten und leben Sie in der Regel in einem kleinen Team (oft 5 bis 10 Personen). Dies fördert das Gemeinschaftsgefühl, sodass Sie gemeinsam kochen, Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig in Ihrer Muttersprache unterstützen können.

Deutschland hat 2026 den Schutz für Saisonkräfte massiv verschärft. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) prüft regelmäßig die Einhaltung des Mindestlohns von 13,90 € und die Qualität der Unterkünfte. Zudem verpflichtet unser Ethical Pledge alle Arbeitgeber zur absoluten Transparenz. Über unsere App haben Sie jederzeit Zugriff auf eine Hotline in Ihrer Muttersprache sowie auf externe Beratungsstellen wie „Faire Integration“, die Sie bei rechtlichen Problemen kostenlos unterstützen.

Sie müssen weder uns noch dem Arbeitgeber im Voraus etwas bezahlen, bis ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist und Sie Ihre Arbeit aufnehmen können. Erst dann entstehen Ihnen Kosten wie die Gebühren für das Arbeitsvisum, die Reiseversicherung, den Transport in Ihrem Heimatland und Ihre Flugtickets. Unser Visum-Agent kümmert sich um alles, empfängt Sie am Flughafen und begleitet Sie zu Ihrem Arbeitsplatz im Ausland. Der Arbeitgeber übernimmt den Transport vom Flughafen zum Arbeitsplatz sowie die Unterkunft. Manche Arbeitgeber stellen die Unterkunft kostenlos zur Verfügung, andere erheben eine angemessene Gebühr, die vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird.

Während das Mindestalter in Ländern wie Deutschland und Norwegen 18 Jahre beträgt, sind die meisten Arbeitnehmer zwischen 25 und 55 Jahre alt. Einige können jedoch auch älter sein, da asiatische Arbeitskräfte dafür bekannt sind, selbst kurz vor dem Rentenalter noch sehr belastbar zu sein.

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